Ist ein Fahrzeug technisch verbraucht, stark beschädigt oder wirtschaftlich nicht mehr sinnvoll zu reparieren, kann eine geregelte Verwertung infrage kommen. Übermitteln Sie uns Fahrzeugtyp, Standort, Vollständigkeit, Fahrbereitschaft und vorhandene Unterlagen.
Wir prüfen die mögliche Abwicklung und stimmen die Abholung mit Ihnen ab. Ein endgültig zu entsorgendes Altfahrzeug muss einem anerkannten Demontagebetrieb beziehungsweise einer anerkannten Annahme- oder Rücknahmestelle zugeführt werden.
Altfahrzeuge enthalten Betriebsflüssigkeiten, Bauteile und Wertstoffe, die fachgerecht behandelt werden müssen. Deshalb ist eine nachvollziehbare Übergabe und die Zuführung zu einem anerkannten Verwertungsweg wichtig.
Ob ein Verwertungsnachweis ausgestellt wird, muss vor der Übergabe verbindlich geklärt werden. Dieser darf nur durch einen anerkannten Demontagebetrieb beziehungsweise eine entsprechend anerkannte Stelle ausgestellt werden.
Wir prüfen Zustand, Vollständigkeit, Standort und mögliche Abwicklung.
Transport nicht fahrbereiter Fahrzeuge nach vorheriger Vereinbarung.
Endgültige Entsorgung über dafür anerkannte Betriebe oder Stellen.

Nennen Sie Marke, Modell, Standort, Zustand, Vollständigkeit und vorhandene Unterlagen.

Wir klären, welche Form der Übernahme oder Verwertung für das konkrete Fahrzeug infrage kommt.

Nach Abstimmung organisieren wir einen passenden Termin und erläutern die benötigten Unterlagen.

Das Fahrzeug wird übernommen und den vereinbarten weiteren Schritten zugeführt.
Sie können ältere, defekte, beschädigte oder nicht mehr fahrbereite Fahrzeuge anbieten. Jede Anfrage wird individuell geprüft.
Bitte teilen Sie uns mit, wenn Motor, Getriebe, Katalysator, Räder, Schlüssel oder Fahrzeugpapiere fehlen. Die Vollständigkeit und Zugänglichkeit beeinflussen Transport und weitere Abwicklung.
Je nach Fahrzeugzustand finden Sie bei uns weitere passende Informationen. Wählen Sie den zutreffenden Schwerpunkt oder senden Sie direkt eine unverbindliche Anfrage.
Angefragt werden können ältere, beschädigte, nicht fahrbereite oder wirtschaftlich nicht mehr reparierbare Fahrzeuge. Jede Anfrage wird individuell geprüft.
Ja, eine Abholung ist nach Vereinbarung möglich. Standort, Zugänglichkeit und Rollfähigkeit müssen vorab angegeben werden.
Fehlende wesentliche Teile müssen mitgeteilt werden. Motor, Getriebe, Katalysator, Räder oder Unterlagen können die mögliche Abwicklung beeinflussen.
Üblicherweise werden Zulassungsbescheinigungen Teil I und II, Identitätsnachweis und vorhandene Schlüssel benötigt. Abweichungen müssen vorab geprüft werden.
Ein Verwertungsnachweis darf nur von einem anerkannten Demontagebetrieb beziehungsweise über eine entsprechend anerkannte Stelle ausgestellt werden. Ob er im konkreten Fall vorgesehen ist, muss vorab bestätigt werden.
Das muss individuell geprüft werden. In der Regel ist ein geeigneter Eigentumsnachweis erforderlich.
Nein. Für die Abholung eines Altfahrzeugs ist ein gültiger TÜV grundsätzlich nicht erforderlich.
Wir setzen auf persönliche Erreichbarkeit, nachvollziehbare Absprachen und eine realistische Prüfung der übermittelten Fahrzeugdaten. Sie entscheiden selbst, ob Sie unser unverbindliches Angebot annehmen.
Bei einer Einigung stimmen wir Kaufpreis, Übergabe, Abholung und benötigte Unterlagen vorab mit Ihnen ab. Bitte beschreiben Sie bekannte Schäden und Mängel vollständig und wahrheitsgemäß.
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